Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Durch Photovoltaik-Anlagen erzeugter Strom wird bei Einspeisung in das öffentliche Stromnetz vom Staat vergütet.Diese Vergütung läuft über 20 Jahre und ist staatlich durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantiert; die Vergütung einer Kilowattstunde (KWh) erzeugtem Strom beträgt für Anlagen aus 2010:
Die Einspeisevergütung nach EEG nimmt in den kommenden Jahren jährlich ab, zum Jahreswechsel 2010 auf 2011 z.B. um 9%, weshalb es sich lohnt, noch dieses Jahr die Anlage ans Netz zu bringen. Beispiel: Warum einspeisen?Die Einspeisevergütung ist aktuell höher, als die Stromkosten bei Bezug vom Energieversorger (0,39 Euro für die Einspeisung versus 0,17 Euro Stromkosten vom Energieversorger). Was passiert nach Ablauf der 20-jährigen Förderung?Nach 20 Jahren endet die staatliche Einspeisevergütung, heutige Anlagen haben aber eine Lebensdauer von >30 Jahren, so dass für mindestens 10 Jahre nach Ablauf der Förderzeit der Strom zur Eigennutzung produziert wird. Die Anlage ist nach 20 Jahren abgeschrieben und bezahlt, so dass der Strom kostenfrei produziert wird und entweder selbst genutzt oder aber auch verkauft werden kann (bei den stetig steigenden Strompreisen wird der Strom in 20 Jahren sicherlich über 0,25 Euro/KWh kosten; diese Kosten können gespart werden und überschüssiger Strom für einen leicht geringeren Preis als der des Energieversorgers verkauft werden). |