Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Durch Photovoltaik-Anlagen erzeugter Strom wird bei Einspeisung in das öffentliche Stromnetz vom Staat vergütet.

Diese Vergütung läuft über 20 Jahre und ist staatlich durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantiert; die Vergütung einer Kilowattstunde (KWh) erzeugtem Strom beträgt für Anlagen aus 2010:

  • 0,3957 Euro bis zu 30 Kilowatt
  • 0,3764 Euro von 30 bis 100 Kilowatt
  • 0,3562 Euro über 100 Kilowatt

Die Einspeisevergütung nach EEG nimmt in den kommenden Jahren jährlich ab, zum Jahreswechsel 2010 auf 2011 z.B. um 9%, weshalb es sich lohnt, noch dieses Jahr die Anlage ans Netz zu bringen.

Beispiel:
Geht eine 30 KWp Anlage noch dieses Jahr ans Netz, so erhält der Eigentümer für 20 Jahre eine konstante Vergütung von 0,3957 Euro pro Kilowattstunde Strom; bringt er die Anlage jedoch erst Anfang 2010 ans Netz, so erhält er für 20 Jahre nur noch 0,36 Euro pro KWh. Zuzüglich zu den 20 Jahren wird ebenfalls der erzeugte Strom im Errichterjahr entsprechend vergütet.

Warum einspeisen?

Die Einspeisevergütung ist aktuell höher, als die Stromkosten bei Bezug vom Energieversorger (0,39 Euro für die Einspeisung versus 0,17 Euro Stromkosten vom Energieversorger).

Was passiert nach Ablauf der 20-jährigen Förderung?

Nach 20 Jahren endet die staatliche Einspeisevergütung, heutige Anlagen haben aber eine Lebensdauer von >30 Jahren, so dass für mindestens 10 Jahre nach Ablauf der Förderzeit der Strom zur Eigennutzung produziert wird. Die Anlage ist nach 20 Jahren abgeschrieben und bezahlt, so dass der Strom kostenfrei produziert wird und entweder selbst genutzt oder aber auch verkauft werden kann (bei den stetig steigenden Strompreisen wird der Strom in 20 Jahren sicherlich über 0,25 Euro/KWh kosten; diese Kosten können gespart werden und überschüssiger Strom für einen leicht geringeren Preis als der des Energieversorgers verkauft werden).